Daraus ergab sich unter anderem, dass bei Vertragsablauf keine unbegründete Freigabeverweigerung durch den abgebenden Verein mehr möglich war, auch wenn in Streitfällen die Beweislast nach wie vor beim Spieler lag.
Wenn der Baurechtsnehmer seine vertraglichen Pflichten verletzt, kann der Grundeigentümer schon vor Vertragsablauf eine Rücknahme des Baurechts verlangen.
Im Vergleich zum Bonussystem führt die verzinsliche Ansammlung zu einer höheren Zahlung bei Vertragsablauf, während beim Bonussystem höhere Todesfallleistungen fällig werden.