Nach diesem Modell hatten die ersten Regulierungen einen vertragsähnlichen Charakter; sie sollten der Willkür, die zu Kampf und Auflösung der Gemeinschaft geführt hätte, vorbeugen.
Schüler, Lehrer und Eltern unterzeichnen zur Konkretisierung dieser Wertvorstellungen regelmäßig eine vertragsähnliche „Verabredung zu Bildung und Erziehung“.
Es gliedert sich in vertragliche, vertragsähnliche (quasi-contrats) und gesetzliche Schuldverhältnisse sowie in die allgemeine Regeln zu deren Übertragung und Untergang.
Entsprechend dem Phasenmodell der Datenverarbeitung müsste bereits bei der Erhebung und Speicherung untersucht werden, ob die Daten über den Betroffenen dem vertragsähnlichen Vertrauensverhältnis dienen.
Vertragsähnliche Ansprüche gehören zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen und stehen im deutschen Zivilrecht neben den deliktischen und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen.
Beim aktuellen Stand der Verhandlungen liegt der Entwurf eines vertragsähnlichen Textes vor, in dem sowohl die Definition des traditionellen Wissens als auch die daraus folgenden rechtlichen Positionen geregelt werden sollen.