Honorargutachten nehmen deshalb regelmäßig zu diesen fachspezifischen Fragen Stellung und sollen so die gerichtliche Auseinandersetzung in einem Zivilprozess vermeiden oder im Wege des Sachverständigenbeweises beenden.
Ganz entscheidend für das Ergebnis einer Begutachtung sind deshalb u. a. die Beweisfragen, die eine verfahrensbeteiligte Partei unter Sachverständigenbeweis stellt.
Die Kosten für die Tätigkeit des Sachverständigen trägt in der Regel die Partei, welche den Sachverständigenbeweis beantragt hat oder beweisbelastet ist.