2012 erstellte er ein Sachverständigengutachten für das Bundesverfassungsgericht zur Frage der „Psychischen Störung“ im Rahmen des Therapieunterbringungsgesetzes.
Aussagekräftige und für Kaufentscheidungen relevante Feststellungen zum Marktwert eines Oldtimers lassen sich nur aufgrund einer Wertermittlung durch Sachverständigengutachten treffen.
Der Hochverratsvorwurf wurde als gegenstandslos verworfen, da er auf der Fiktion einer Verschwörung beruht habe, während der Sabotagevorwurf als durch ein Sachverständigengutachten widerlegt galt.
Die Notwendigkeit zur Beschleunigung des Verfahrens lässt in der Regel die Durchführung einer förmlichen Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung, Ortsbesichtigung, Sachverständigengutachten) nicht zu.
Da sich im Zusammenhang mit Oldtimern realistische Einschätzungen nur individuell am betreffenden Fahrzeug ermitteln lassen, sind für die einzelnen Wertermittlungen entsprechende Sachverständigengutachten eine unbedingte Voraussetzung.