Gegen die Urteile des Jugendrichters, deren Vollstreckung er bei Anwendung von Jugendstrafrecht ebenfalls leitet, können die Rechtsmittel der Berufung oder der Revision eingelegt werden.
Die Verantwortung, Kinder zu bessern, lag im Verständnis der neuen Jugendrichter bereits in ihrer Verantwortung und nicht bloß in der Verantwortung der Besserungsanstalten.
Haben Jugendliche oder Heranwachsende Verkehrsstraftaten begangen, können Jugendrichter den Tätern eine Erziehungsmaßregel in Form einer Weisung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht erteilen.
In seiner Begründung ging der Jugendrichter nicht von einer rechtsextremen und rassistischen Motivation der Tat aus, wofür er in der Berichterstattung kritisiert worden ist.