Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurde 1985 die Kennzeichnungspflicht auf neue Medien (Videofilme und vergleichbare Bildträger) ausgeweitet.
Anerkannt wurde dabei oft ihr Bemühen, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes konsequent durchzusetzen (hier: Abgabeverbote für Tabakwaren, Alkoholika und gewalthaltige Computerspiele).
Ziel war es, auch aufgrund des neuen Jugendschutzgesetzes, einen Ausweis für Jugendliche anzubieten, welcher einem Lichtbildausweis in Jugendschutzangelegenheiten (Altersnachweis) gleichzustellen ist.