Man unterscheidet im demokratischen Rechtsstaat die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die vollziehende bzw. ausführende Gewalt (Exekutive) und die Rechtsprechung (Judikative).
In jedem dieser drei grundsätzlich zu vollziehenden Schritte gibt es eine Vielzahl von Konzepten, die sich geschichtlich und sachbezogen herausgebildet haben.
Einher geht damit eine Handlungsmaschinerie, deren stärkste Auswirkung das zwanghaft sich vollziehende gewaltsame Geschehen ist, ohne dass die Möglichkeit zu einer wirksamen individuellen Gegenwehr besteht.
Demzufolge gingen fast alle Gesetzesinitiativen vom Präsidenten, also der vollziehenden Gewalt, aus, der somit der eigentliche Gesetzgeber des Landes war.