Die Ladung zum Strafantritt gemäß § 27 Strafvollstreckungsordnung ist die Aufforderung an den Verurteilten, sich binnen einer Frist in der Vollzugsanstalt einzufinden, wenn nicht ein sofortiger Strafantritt geboten ist.
Ungeachtet der Namenswurzel sind die Justizverwaltungen und deren Vollzugsanstalten ebenso wie die Staatsanwaltschaft nicht Bestandteil der Judikative, sondern der Exekutive.
Zwischen dieser und der Vollzugsanstalt im Westen liegt mittig die Siedlung, in der unter anderem Vollzugs- und andere Landesbedienstete mit ihren Familien leben.
Im Hof wurde ein Gefängnistrakt mit roten Verblendern und reichhaltigem Bauschmuck als Vollzugsanstalt für weibliche Jugendliche und Strafabteilung des Amtsgerichtes eingerichtet.
In verschiedenen Regionen sind erhebliche Unterschiede zwischen den Vollzugsanstalten, landesweit aber auch Entlehnungen aus oder Übertragungen zu anderen Jargons der Subkultur wahrscheinlich.