Außerdem müssen sie für den vorgesehenen Zweck haftpflichtversichert sein und es gilt eine grundsätzliche Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, während laufender Brauchtumsveranstaltungen darf gar nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Beteiligte, die bei einer deutschen Assekuranz haftpflichtversichert sind und dort die Schäden geltend machen, müssen binnen zwei Wochen die Schäden aus einem Verkehrsunfall anzeigen.