Wenige Minuten nach Beginn wurde die Verhandlung abgebrochen, da sich der vorsitzende Richter für befangen erklärte und den Fall zurück an das Berufungsgericht verwies.
Er hatte seinen Rechtsanwälten untersagt, auf Unzurechnungsfähigkeit zu plädieren, da er, wie er später angab, damals noch in seinen Wahnvorstellungen befangen war.