Es gibt Fazilitäten (Kreditlinien), die Kreditinstitute als Underwriter ihren – mit erstklassiger Bonität versehenen – Firmenkunden zwecks Emission von nicht börsenfähigen Geldmarktpapieren (englisch) zur Verfügung stellen.
1 RechKredV verwendet eine Aufzählung, die insbesondere auf die Eigenschaften börsenfähig und börsennotiert rekurriert und in den Absätzen 2 und 3 RechKredV diese Begriffe definiert.