Dabei werden fiktive oder reale Kontrahenten durch Sprechgesang in sprachlich möglichst kreativer Form angegriffen und die eigenen Fähigkeiten besonders positiv hervorgehoben.
Werden Soldaten also von Nichtkombattanten angegriffen, dürfen sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Waffen zurückschlagen – gegebenenfalls zum Schaden unbeteiligter Zivilisten (Kollateralschaden).