Die Erwachsenenschutzvereine sollen auch abklären, ob die gewählte oder die gesetzliche Erwachsenenvertretung anstatt der gerichtlichen Variante möglich ist.
Auch Besitzer von Haustieren müssen vor Mietbeginn mit dem Vermieter abklären, ob sie ein Haustier in der jeweiligen Unterkunft erlaubt ist und mitgebracht werden darf.