In jedem Wahlkreis reichen die antretenden Parteien Listen ein, die maximal so viele Kandidaten aufweisen, wie der Wahlkreis Abgeordnete entsenden kann.
Insbesondere gab es keine Pressezensur und auch die Senatoren und Abgeordneten konnte ihre Mandatstätigkeit ohne Einschüchterungen und Störungen ausüben.