Die Problematik um den Vollstreckungsverzicht und dessen Auswirkungen auf die Vollstreckungsgegenklage des Titelschuldners erlebt derzeit eine „Renaissance“.
Denn in letzter Zeit wurden vermehrt Vollstreckungsgegenklagen erhoben, welche sich gegen die Vollstreckbarkeit von Grundschuldurkunden wendeten, allerdings beschränkt auf die Teile der (als Nebenforderung mittitulierten) Zinsen, welche bereits verjährt waren.