Als Ausgleich für den Wegfall des Arbeitnehmer-Pauschbetrags wird dem Versorgungsfreibetrag ein Zuschlag hinzugerechnet (s. o.), der für jeden ab 2006 neu in den Ruhestand tretenden Jahrgang ebenfalls abgeschmolzen wird.
Von Versorgungsbezügen bleibt derzeit noch ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag, der Versorgungsfreibetrag, sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei (Abs.
Demnach wird es ab dem Jahr 2040 für Neuzugänge bei den Versorgungsempfängern den Versorgungsfreibetrag nicht mehr geben, andererseits werden Sozialversicherungsrenten ab diesem Zeitpunkt voll versteuert.