Auf diesem wurden wichtige Beschlüsse über die Rechte der Stuhlherren, Freigrafen und Freischöffen aber auch Zuständigkeits- und Verfahrensfragen geklärt.
Zuständige Verwaltungsorgane sind die Staatsbürgerschaftskommission (Verfahrensfragen und Vorprüfungen für den Präsidenten in dessen Namen die Einbürgerung erfolgt) sowie das Innenministerium mit nachgeordneten Dienststellen als Entscheidungsorgan.
Die Regierung hatte schon zwei Abstimmungen über Verfahrensfragen verloren und musste befürchten, wegen der Korruptionsaffäre eine dritte zu verlieren.