Als die Richterin dies ablehnte, erklärte der Staatsanwalt, sich die Geltendmachung einer Nichtigkeitsbeschwerde wegen dieses möglichen Verfahrensfehlers vorzubehalten.
Ferner lagen noch die folgenden Verfahrensfehler vor: keine militärischen Richter, falscher Gerichtsort, keine Verteidiger, keine Bestätigung und Überprüfung der Urteile.
1977 wurde das Verbot wegen Verfahrensfehlern aufgehoben, jedoch wird der Verein vom Verfassungsschutz beobachtet, der ihn als rechtsextrem einschätzt.
Dabei kam es zu Verfahrensfehlern (die Vorgängervereine waren nicht im Vereinsregister gelöscht worden), sodass die Fusion zeitweise rückgängig gemacht werden musste.