Besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag, sind die besonderen Regelungen über die Verpflichtung zur Verlustübernahme und zum Schutz der Gläubiger entsprechend anzuwenden.
Unternehmensvertrag, der in der Form eines Beherrschungsvertrages, eines Gewinnabführungsvertrages, Teilgewinnabführungsvertrages oder Überlassungsvertrages geschlossen werden kann.
Ein Teilgewinnabführungsvertrag liegt vor, wenn vereinbart wird, dass nur ein Teil des Gewinns oder der Gewinn einzelner Betriebe des Unternehmens an ein anderes Unternehmen abzuführen ist (Abs.