Die Mittelzuteilung an die Krankenkassen berücksichtigt die Krankheitswahrscheinlichkeit eines Individuums bezogen auf eine bestimmte Population (Morbidität), wodurch der Risikostrukturausgleich neu gegliedert wird.
Aber auch dort gibt es einen Risikostrukturausgleich, der dafür sorgt, dass die Mittel den jeweiligen Krankenkassen unter Berücksichtigung der Risikostrukturen ihrer Versicherten zugewiesen werden.
Es wird die These vertreten, durch die Fixierung eines morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches würde der Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern erlöschen.