Zur Kennzeichnung der Charakteristika von innovativen, persönlich risikotragenden Gründern wird heute in der deutschen Sprache meist der Entrepreneurbegriff verwendet.
Der risikotragende Deckungsgrad zeigt die Deckung der nicht garantierten (d. h. „risikotragenden“) Leistungen und dient damit als Indikator der Belastung der Risikoträger.
Die Berechnung des risikotragenden Deckungsgrads erfolgt in zwei Schritten: Erstens werden die fixen Rentenverpflichtungen einheitlich anhand der aktuellen Marktzinssätze bewertet und vom vorhandenen Vorsorgevermögen abgezogen.
Die Kernkapitalquote ist im Kreditwesen eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die den Anteil der durch Eigenmittel gedeckten, anrechnungspflichtigen und risikotragenden Risikopositionen in einer Bankbilanz angibt, insbesondere den Anteil des Aktivgeschäfts.
Der risikotragende Deckungsgrad verfolgt das Ziel unterschiedliche Strukturen bei Pensionskassen zu neutralisieren und die gesetzlich geschützten Zahlungsversprechen an die Rentner einheitlich zu bewerten.