Im Prozess zeigte er sich als Hypochonder, der es möglicherweise auf eine gutachterlich bescheinigte Prozessunfähigkeit abgesehen hatte und seine angeblich nie ausgeheilte Tuberkulose und Herzrhythmusstörungen anführte.
Wendet sich die Partei mit Rechtsmitteln gegen die Feststellung ihrer Prozessunfähigkeit, ist sie für dieses Verfahren grundsätzlich als prozessfähig anzusehen.