Liegt eine Einwilligung nicht vor und verneint das Gericht Sachdienlichkeit, weist es nach herrschender Meinung die geänderte Klage durch Prozessurteil als unzulässig ab, während die ursprüngliche Klage rechtshängig bleibt.
Weiter zu unterscheiden ist zum einen zwischen formeller Rechtskraft und materieller Rechtskraft, zum anderen zwischen der Rechtskraftwirkung von Prozessurteil und Sachurteil.
Wird ein Strafverfahren in der Hauptverhandlung aus prozessualen Gründen wegen eines Verfolgungshindernisses eingestellt, ergeht die Entscheidung dagegen durch Prozessurteil (Einstellungsurteil, Abs.