Vor oder bei der Geburt gestorbene Kinder, die die Anforderungen für eine Eintragung im Personenstandsregister nicht erfüllen, werden statistisch nicht erfasst.
Von besonderem Interesse für die Familienforschung sind die im Stadtarchiv archivierten Personenstandsregister, Einwohnermeldeverzeichnisse und -unterlagen sowie Adressbücher.
Charakteristischerweise zerstörten sie in mehreren Fällen die Personenstandsregister und sonstigen für die Organisation des Konskriptionswesens relevanten Akten in den behördlichen Stellen.
Mit einem solchen Ausweis ist die Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen, sofern diese nicht durch anderweitige Dokumente mit gleicher Rechtskraft (z. B. Geburtsurkunde, Personenstandsregister) nachgewiesen werden kann.