Hierzu gehören insbesondere Unterlagen von geschichtlicher Bedeutung, Akten über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit der betroffenen Behörde als Partei, Gesetzesurschriften, Grundstücksunterlagen, Personenstandsbücher, Konstruktionspläne für Bauwerke und vieles mehr.
Die getroffene Wahl konnte allerdings noch nicht wirksam in einem Personenstandsbuch dokumentiert werden, obwohl davon die Rechtsstellung als Mann oder Frau abhing mit weitreichenden Konsequenzen für den Rechtsverkehr.