Die Anlageberatung ist auf das Passivgeschäft und das Depotgeschäft der Kreditinstitute begrenzt, während die Finanzberatung darüber hinaus auch Kreditgeschäfte, Finanzmanagement, Schuldnerberatung, Finanzplanung und die Beseitigung von Finanzrisiken umfasst.
Ein Teil wird dem gewöhnlichen Aktiv- und Passivgeschäft zugeordnet (Folge: Kein Vorsteuerabzug) und ein weiterer Teil dem umsatzsteuerpflichtigen Geschäft (Folge: Vorsteuerabzug).