Bei der Zahlung eines Kaufpreises für Immobilien über ein Notaranderkonto können sowohl Käufer, als auch Verkäufer als wirtschaftlich Berechtigter angesehen werden.
Der Käufer tritt seine Auszahlungsansprüche gegen die Grundpfandrechtsgläubiger an den Verkäufer ab und weist die Grundpfandrechtsgläubiger unwiderruflich an, den Betrag auf ein Notaranderkonto zu überweisen.
Der Verkäufer ist durch Abtretung der Auszahlungsansprüche nun Gläubiger gegenüber dem Kreditgeber, der wiederum durch den Treuhandauftrag zur Auszahlung auf das Notaranderkonto verpflichtet ist.