Zu diesem Zweck berief der Generalinquisitor eine neue Kommission, der nur noch elf der ursprünglich 21 Theologen und dazu fünf neu hinzugezogene Kanonisten (Kirchenrechtler) angehörten.
Über dessen Geltungskraft waren Kirchenrechtler bis zu diesem Zeitpunkt uneinheitlicher Meinung, was eine konsequente Anwendung des Kirchenrechtes praktisch unmöglich machte.
20 Jahre lang war er Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Kirchenrechtler, von 1975 bis 1995 war er Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Fachvertreter Kirchenrecht.
Die Delegierten der Generalversammlung wählen den Leitungsrat, er besteht aus dem Präsidenten, einem beigeordneten Präsidenten, zwei Ratgebern, einem Kirchenrechtler als Ratgeber, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister und dem Kirchlichen Assistenten.
Von 1893 bis 1915 wirkte er als Seelsorger, Dozent und Kirchenrechtler in Posen, wobei er ab 1909 als Generalvikar der Administration des Bistums vorstand.