In der katholischen Kirche ist in manchen Diözesen der Kirchenpfleger Mitglied der Kirchenverwaltung; er unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand (Pfarrer oder Pfarradministrator).
Der Kirchenpfleger ist kraft Amtes Mitglied im Kirchengemeinderat mit vollem Stimmrecht – andererseits jedoch gemäß Kirchengemeindeordnung dem Kirchengemeinderat unterstellt und an dessen Beschlüsse gebunden.