Der Amts- bzw. Diensteid ist ein Eid oder eine Erklärung (z. B. in Form eines Gelöbnisses), den eine Person abgibt, bevor sie die Pflichten eines Amts oder Dienstes übernimmt.
Er ist grundsätzlich vergleichbar mit der Diensteid von Ministern, Richtern, Beamten oder Soldaten, weist aber aufgrund der Sonderstellung des Abgeordneten Besonderheiten auf.