Die Einführung einer allgemeinen Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz 1971 für Schüler der gymnasialen Oberstufe, der Beruflichen Schule und Studenten ermöglichten breiteren Bevölkerungsschichten den Hochschulzugang und bessere Bildung.
Bestimmte Lebenslagen werden durch besondere soziale Förderungssysteme unterstützt, beispielsweise die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder der Wohnbedarf von Menschen mit geringem Einkommen nach dem Wohngeldgesetz.
Das Bundesverwaltungsamt ist für die Darlehensverwaltung und den -einzug nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, also für die Abwicklung der Darlehensrückzahlung zuständig.
Zudem hat der Landesgesetzgeber einige Aufgaben vollkommen ausgenommen, beispielsweise Entscheidungen zum Jagdgesetz oder zum Bundesausbildungsförderungsgesetz.