Bis 1994 verwendeten alle Rechtsschutzversicherer einheitliche Bedingungen, die zuvor durch das zuständige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt wurden.
Die Nutzung von Flugzeugen oder Flugmodellen in diesem Luftraum ist nur mit vorheriger Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung gestattet.
Ab 1987 hat das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen die Versicherer verpflichtet, gegenüber dem gesetzlich bestimmten Rückkaufswert anfänglich erhöhte Rückkaufswerte mit den Versicherungsnehmern zu vereinbaren.
Schon 1962 erhielt der Mutterkonzern von dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen eine Erlaubnis, Kfz-Strafrechtsschutz-Versicherungen zu vertreiben.
Bis zu diesem Zeitpunkt waren alle mathematischen Grundlagen der Lebens- und Krankenversicherungsmathematik und der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigungspflichtig.
Drei Tage später trat das Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften in Kraft.