Voraussetzung für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs war die Zeichnung eines Aktienkapitals von 2 Millionen Talern, von denen 20 % eingezahlt sein mussten.
1939 musste ein Kapitalschnitt vorgenommen werden, bei dem das Aktienkapital auf 50 % abgeschrieben und mit Hilfe einer liberalen Genossenschaft neu aufgestockt wurde.