Kann ohne schwerwiegende Nachteile so lange zugewartet werden oder handelt es sich nicht um eine schwere Notlage, so ist der Griff zum Notrecht nicht zulässig.
Sie liegt vor, wenn ein Zuwarten auf die Entscheidung der zuständigen Behörde oder des zuständigen Gerichts in Anbetracht der Dringlichkeit einer Sachlage nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist.
Die größte Erfolgsaussicht hat ein Zuwarten auf die Spontaneruption, die bei Milchzähnen und bei permanenten Zähnen mit noch nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum meist eintritt.
Da aber ohne Eisenbahn kein schweres Gerät in das Bergwerk gebracht werden konnte, wurde mit dem Abbau im großen Stil bis zur Fertigstellung der Strecke zugewartet.