So allerdings konnte manch selbstherrlicher Wahlvorsteher den Stimmzettel einfach öffnen und sich davon überzeugen, ob ein genehmer Kandidat gewählt werden sollte.
Der Besuch einer Schulung ist für bestimmte Funktionen (z. B. Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher) verpflichtend, für die übrigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer freiwillig.