Zu seiner Entlastung und zur Vorberatung seiner Beschlüsse hat der Gemeinderat drei beschließende Ausschüsse gebildet und diese ermächtigt, über bestimmte Angelegenheiten selbständig an seiner Stelle zu entscheiden.
Bei den Vorberatungen zur Wahl eines Reichsverwesers, gehörte er zu den Antragstellern, die eine Abstimmung nach Namensaufruf von der Tribüne aus erfolgen lassen wollten.
Jeder Rat kann nach Vorberatung durch seine Kommission an seinen Beschlüssen festhalten, dem anderen Rat zustimmen oder einen neuen Kompromisstext beschliessen.