Unklar war, ob die im luxemburgischen Vertragsentwurf enthaltene Nichtbeistandsklausel auch eine freiwillige Übernahme fremder Schulden ausschließen würde.
Die abgetorften Flächen sollten durch Anlage von Wiesen, Äckern und eines Teiches für die Landwirtschaft genutzt werden, wie aus einem Vertragsentwurf aus dem Jahr 1799 ersichtlich ist.
Von einigen der übrigen Mitgliedstaaten wurde der Vertragsentwurf unter anderem kritisiert, weil das Problem der Fischereirechte aus dem Vertragsentwurf ausgeklammert wurde und erst noch verhandelt werden muss.
Zwar zeigen auch andere Resolutionen, Verträge und Vertragsentwürfe der Zwischenkriegszeit, dass ein Angriffskrieg schon damals international als Bruch des Völkerrechts angesehen, manchmal auch als Verbrechen bezeichnet wurde.
Was das Wohnrecht in diversen Schlössern betreffe, greife der Vertragsentwurf nur das auf, was die öffentliche Hand der Familie schon seit den 1990er-Jahren wiederholt angeboten hätte.