Deshalb sieht das Handelsrecht vor, dass Transportunternehmer oder Lagerhalter für Beschädigung oder Verlust des übernommenen Frachtguts/Lagerguts haften müssen.
Eine hierfür besonders effiziente Möglichkeit, um unter Wettbewerbsdruck die am besten geeigneten Transportunternehmer auszuwählen und die wettbewerbfähigsten Preise zu verhandeln, ist eine Transportausschreibung.
Transportunternehmer oder Lagerhalter übernehmen das von ihnen zu transportierende oder zu lagernde Gut in ihre Obhut, indem sie es auf ihren Transportmitteln oder in ihren Lagerräumen verstauen.
Auch konnten einige Transportunternehmer die Lkw-Fahrer nur deswegen behalten, weil sie den Fahrern ein geräumiges Spezial- bzw. Luxusfahrerhaus gekauft hatten.
Nun war es den Transportunternehmern bzw. den Speditionen sowie den Fahrzeugherstellern möglich gemacht worden, innerhalb der Lkw-Gesamtlänge, die Laderaumlänge ständig zu vergrößern.