Unter dem Transportrisiko versteht man im Handel jedes Ereignis, das den Transport von Transportgütern beeinträchtigen oder verhindern kann und zu einem Schaden führt.
Zum Absatzrisiko zählen auch das Transportrisiko vor dem Gefahrübergang (Produkte können untergehen oder beschädigt werden) und das Abnahmerisiko, falls der Kunde die Ware nicht abnimmt.
Das häufigste Transportrisiko ist ein fahrlässig durch das Transportpersonal verursachter Unfall, durch den die Kaufsache zerstört oder beschädigt wird.
Der Erklärende trägt bei fristgebundenen Erklärungen das Transportrisiko, es sei denn, der Empfänger vereitelt bewusst den Zugang (etwa wenn er den Briefkasten unbenutzbar macht).
Die Bestimmungen legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der Ware das Transportrisiko trägt (Gefahrübergang).
Um das Transportrisiko zu vermindern oder auszuschalten, ist ein Frachtbrief vorgesehen, der unter anderem als Abladebestätigung die Übernahme genau spezifizierter Güter durch den Frachtführer bescheinigt.