Es wird sowohl vertreten, dass der Streitgegenstand individualisierbar sein müsse, als auch, dass der Klageantrag substantiiert dargelegt werden müsse.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich nicht auf die Grundrechte berufen, was bereits in der Sozialversicherungsträger-Entscheidung substantiiert dargelegt wurde.
Im Rahmen des Vorbringens einer Partei können Umstände behauptet werden, welche die Gegenseite weder zugestehen möchte, noch substantiiert bestreiten kann.
So heißt es in einer Stellungnahme: „Der Zeitdruck macht es den gerade geflüchteten und teils schwer traumatisierten Menschen unmöglich, zur Ruhe zu kommen und ihre Asylgründe substantiiert vortragen zu können.
Hier muss der Bürgschaftsgläubiger bei der Bürgschaft mit Einrederechten zunächst neben dem Bestehen der Bürgschaft auch die Schlüssigkeit der Hauptforderung (Anspruch gegen den Hauptschuldner) begründen und substantiieren.
Da ein solcher Beweis allerdings in der Regel schwer zu führen ist, gewährt die Rechtsprechung eine Beweiserleichterung, indem sie den Anspruchsgegner dazu verpflichtet, seine Behauptung substantiiert darzulegen.