Artikel zum Nationalfeiertag bezeichnen ihn des Öfteren als „Staatsfeiertag“, beispielsweise auch in einem Dokument des Innenministeriums zum Nationalfeiertag.
Erst im Jahre 1929 wurde der Unabhängigkeitstag zu einem Staatsfeiertag, an dem die Arbeit per Gesetz niederzulegen ist und den Arbeitern Lohn gezahlt werden muss.
Obwohl als offizieller Feiertag im ganzen Land schul- und arbeitsfrei und eingetragen in den Feiertagskalendern, wird der Staatsfeiertag faktisch nicht als solcher begangen.