Wertpapiere, in- und ausländische StaatsObligationen, auf den Inhaber oder auf Namen lautende, öffentliche und Private-Schuldverschreibungen aller Art, Zins-Coupons, Wechsel und dergleichen, müssen nicht angegeben werden.
Die so eingestuften Spekulationsobjekte (Staaten, Unternehmen, Emissionen wie Aktien oder Schuldverschreibungen) unterliegen einem besonders hohen Risiko und sind hochgradig ausfallgefährdet.
Gelegentlich wurden sogar Staatsbedienstete nicht mehr mit Geld, sondern mit Schuldverschreibungen bezahlt, und Geschäftsleute wurden gesetzlich verpflichtet, derartige Papiere als Zahlungsmittel anzunehmen.