Wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der damals von der Bundesanwaltschaft als terroristisch eingestuften militanten gruppe (mg) wurde gegen ihn ein Haftbefehl erlassen.
Ein mutmaßlicher Täter wurde zwar 1951 rechtskräftig verurteilt, einige Jahre später jedoch in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen, nachdem die beiden Hauptbelastungszeugen ihre Aussagen widerrufen hatten.
Ab Oktober 2011 ermittelte die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen H&K wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz bei den nach Libyen gelangten HK-Waffen.