Diese Mitbringsel dürfen später nur von denjenigen verspeist werden, die im Männerhaus Wache gehalten hatten, während die Familienangehörigen im Wald waren.
Den erwachsenen und in das Wissen und den Glauben der Dorfgemeinschaft eingeweihten Männern ist es fortan erlaubt, an den Sitzungen im Männerhaus teilzunehmen.