Im Zusammenhang mit Arbeitszeitverlängerung bedeutet "voller Lohnausgleich": der Wochenlohn (bzw. Monatslohn, bzw. Jahreslohn) wird so erhöht, dass der Stundenlohn gleich bleibt.
Da es anfänglich noch keinen Lohnausgleich gab, wurden von der Truppe für notleidende Wehrmänner Fürsorgekassen gegründet, die hauptsächlich mit dem Verkauf von truppeneigenen Soldatenmarken finanziert wurden.
Lohnausgleich ist ein Begriff, der oft im Zusammenhang mit Arbeitszeitverkürzung oder Arbeitszeitverlängerung auftritt und scheinbar widersprüchliche Bedeutung hat.
Eltern haben des Weiteren das Recht, ihre Arbeitszeit bis zum achten Lebensjahr des Kindes um bis zu zwei Stunden täglich zu verkürzen, allerdings ohne Lohnausgleich.