Schließlich wird auf eine (konkrete) Eigentumsgefährdung abgestellt, welche auch das (freilich unausgesprochene) Korrektiv der Rechtsprechung für ihre weite Manifestationstheorie bilden dürfte.
Der amerikanischen Wirtschaftspolitik empfahl er den Einsatz von Korrektiven die gesamtwirtschaftlichen Kreislauf Auswüchse selbstregulierend abmilderten und den Kreislauf an sich stabilisierten.