Halter von Kampfhunden sind in fast allen Bundesländern zu besonderen Schutzmaßnahmen verpflichtet, wie zum Beispiel zur Tierhalterhaftpflichtversicherung.
So besaßen bereits die Assyrer vor über 4000 Jahren große, schwerfällige, stumpfschnauzige, kurz behaarte Kampfhunde, denen teils zugeschrieben wurde, Vorläufer der heutigen Doggen zu sein.