Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts müssen die vom Bundeskanzleramt als Aufsichtsbehörde gesperrten Archivbestände jedoch überwiegend freigegeben werden.
2014 wurde er vom nigerianischen Leichtathletikverband für vier Jahre gesperrt, weil er einer Sportlerin leistungssteigernde Mittel gab, die zu einem positiven Dopingtest führten.