Mitglieder sind die Pfarrstelleninhaber (kraft Amtes) sowie weitere Delegierte, die von den Presbyterien der Kirchengemeinden in Relation zur Zahl der Gemeindepfarrstellen entsandt werden.
Die Vorlage wurde ignoriert und stattdessen beschlossen, die Kontributionsleistung sei unmöglich und es solle eine bürgerliche Deputation zu Verhandlungen zum preußischen König entsandt werden.
Dieser berät den Botschafter in kirchlichen Angelegenheiten, pflegt enge Beziehungen zur Kurie und wird auf Vorschlag der deutschen Bischofskonferenz entsandt.