Erfolgt keine Unfallaufnahme vor Ort, wird kein Bußgeld für die Verursachung des Unfalls zusätzlich zum allfälligen Schadenersatz an den Geschädigten erhoben.
Gelegentlich wurde eine Obstlieferung wegen zu hohen Arsengehalts beschlagnahmt, allerdings wurden in keinem Fall Strafanzeigen gestellt oder Bußgelder verhängt.
Darüber hinaus war ein Schweizer Wirtschaftsprüfer als Koordinierungsstelle innerhalb des Löschfahrzeuge-Kartells beteiligt, gegen den ebenfalls ein Bußgeld verhängt wurde.